Wenn Sprechen nicht (mehr) selbstverständlich ist, wenn die Stimme Probleme bereitet…, müssen Sie das nicht einfach hinnehmen, denn es gibt es viele therapeutische Möglichkeiten, dies zu verändern.
In der Regel wird die Therapie von den Krankenkassen übernommen.
Meine Praxis ist gemäß § 124 SGB V umfassend zugelassen zum Heilmittel „Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie“ (SSSST) und damit zur Therapie von Atem-, Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör- und
Schluckstörungen auf Grundlage ärztlicher Verordnung.
Auch Private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für Atem-, Sprech-, Sprach- und Stimmtherapie.
Die Stimme wird öfter heiser, ist nicht mehr belastbar. Ständiges Räuspern belästigt, die Luft beim Sprechen reicht oft nicht mehr. Oder die oberen oder unteren Töne beim Singen bleiben plötzlich weg und das Singen wird anstrengend. All das sind typische Zeichen für eine Stimmstörung, die behandelt werden sollte - je früher, desto besser
Die Ursachen sind vielschichtig, sie können organisch, funktionell oder psychisch sein. Treten diese Symptome auf, sollten Sie eine Praxis für HNO oder Phoniatrie aufsuchen und können dort eine Verordnung für Stimmtherapie erhalten.
In meiner Praxis behandle ich alle Stimmstörungen von Erwachsenen und Kindern:
Ich und unterstütze die Stimmentwicklung bei der Transition.
Störungen des Sprechens und der Sprache können in jedem Alter auftreten, es kann sich zum Beispiel um die Störungen von Lautbildung, Sprechflüssigkeit, Wortfindung, Sprachverständnis, Satzbildung, Sprechatmung oder Mundmotorik handeln.
Schwerpunkte meiner Praxis sind Behandlungen von
Grundlage der Therapie ist das Konzept Schlaffhorst Andersen, erweitert durch spezielle Fortbildungen zu allen genannten Schwerpunkten.
Wer trägt die Kosten für die Behandlung?
Verordnungen können von Haus-, HNO- oder Hausärzt:innen, Neurolog:innen, Phoniater:innen und auch Zahnärzt:innen ausgestellt werden.
Wenn Sie bei einer Gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, werden die Kosten – bis auf Ihren Eigenanteil – von dem Therapeuten direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Ihr Eigenanteil beträgt 10 % Zuzahlung sowie pro Verordnung eine Verordnungsgebühr von EURO 10,-. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von diesen Zuzahlungen befreit.
Weitere Informationen zur Befreiung von den Zuzahlungen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.