Hier finden Sie alle Informationen zu Terminabsprachen, Abrechnungen mit den gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie Anfahrtsbeschreibung und Kontaktmöglichkeiten.
Meine Praxis ist gemäß § 124 SGB V umfassend zugelassen zum Heilmittel „Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie“ (SSSST) und damit zur Therapie von Atem-, Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör- und Schluckstörungen auf Grundlage ärztlicher Verordnung. Auch Private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für Atem-, Sprech-, Sprach- und Stimmtherapie.
Wer trägt die Kosten für die Behandlung?
Verordnungen können von Haus-, HNO- oder Hausärzt:innen, Neurolog:innen, Phoniater:innen und auch Zahnärzt:innen ausgestellt werden.
Wenn Sie bei einer Gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, werden die Kosten – bis auf Ihren Eigenanteil – von dem Therapeuten direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Ihr Eigenanteil beträgt 10 % Zuzahlung sowie pro Verordnung eine Verordnungsgebühr von EURO 10,-. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von diesen Zuzahlungen befreit.
Weitere Informationen zur Befreiung von den Zuzahlungen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Preise für Selbstzahler
Einzelsitzungen nach Selbsteinschätzung zwischen 45,- und 65,- pro Zeitstunde.
Termine nach telefonischer Absprache - bitte rufen Sie mich an unter 0521-4549495 oder 0152-34006305. Sie können mir auch gerne eine E-Mail sprechen unter [email protected] senden.
Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, diesen 48 Stunden vorher abzusagen, damit für Sie keine Kosten entstehen. DANKE.